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Pressemitteilung Stadt Dorsten

Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 20. August

Bundestagswahl am 26. September 2021

Rund 60 000 Bürger_innen sind wahlberechtigt

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 werden in Dorsten rund 60 000 Menschen wahlberechtigt sein. Sie erhalten ab dem 20. August die Benachrichtigungen zur Bundestagswahl. Die Umschläge werden gut sichtbar den Aufdruck „Wahlbenachrichtigung“ tragen.

Für die Stimmabgabe werden 44 Wahllokale eingerichtet; die Lokale sind bis auf eine Ausnahme die gleichen wie bei der Kommunalwahl im September 2020. Als Ersatz für die ehemalige Agathaschule am Vosskamp fungiert jetzt der Treffpunkt Altstadt (Auf der Bovenhorst).

Das Briefwahlbüro im Rathaus öffnet seine Pforten ab Montag, 23. August.

Briefwahlunterlagen können wie gewohnt schriftlich unter Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Briefwahlantrages beantragt werden beim

Wahlamt der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten

Der Antrag kann auch formlos schriftlich gestellt werden. Benötigt werden folgende Angaben: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und nach Möglichkeit die sich aus der Wahlbenachrichtigung ergebende Wahlbezirks- und Wählerverzeichnis-Nummer.

Die Anträge können nicht nur postalisch, sondern auch per E-Mail an wahlamt(at)dorsten.DIES-ENTFERNEN.de oder per Fax  an 02362 / 66-44 66 gestellt werden. Ab 20. August ist auf der Homepage der Stadt Dorsten (www.dorsten.de) ein Link geschaltet, über den die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden können. Hierfür werden zwingend die aus der Wahlbenachrichtigung ersichtliche Wahlbezirks- und Wählerverzeichnis-Nummer benötigt.

Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht zulässig.

Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 24. September, 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein; hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der Postlaufzeiten Anträge grundsätzlich möglichst frühzeitig gestellt werden sollten.

Die von den Briefwählern an die Stadt Dorsten zurück zu sendenden roten Wahlbriefe werden von der Deutsche Post AG unentgeltlich befördert und müssen bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag bei der Stadt Dorsten eingegangen sein. Sie können auch im Rathaus, Halterner Str. 5, bis zu diesem Zeitpunkt abgegeben oder in den Hausbriefkasten geworfen werden.

Wahlberechtigte können sich grundsätzlich auch im Briefwahlbüro ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder dort direkt vor Ort die Briefwahl vollziehen. Es wird jedoch corona-bedingt dringend empfohlen, die Unterlagen schriftlich oder online zu beantragen. Wer die Unterlagen für einen anderen Wahlberechtigten beantragen und / oder abholen möchte, benötigt eine entsprechende Vollmacht.

Das Briefwahlbüro ist eingerichtet im Rathaus, Halterner Straße 5, in Raum 214 (Sitzungssaal im 2. Obergeschoss) und wie folgt durchgehend geöffnet:

Montag – Mittwoch08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr (24.9.: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Samstag, 4.9.09.30 – 12.00 Uhr

Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter den Rufnummer 02362 / 66-3340 oder -3345 zu erreichen.