Tor zum Münsterland, Brücke ins Ruhrgebiet

Rahmenplanung Rhade

Für den Ortsteil Rhade wurde ein Rahmenplan erarbeitet.

Der Rahmenplan ist ein Planungsinstrument, um die Entwicklungspotentiale des Ortsteils auszuloten und Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung in groben Zügen darzustellen.
Nachdem der Flächennutzungsplan die städtebaulichen Zielvorstellungen im Jahr 2009 für die Gesamtstadt definiert hat, ist nun der Zeitpunkt gekommen, diese Ziele weiter zu konkretisieren und die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Rhade darzustellen. Der städtebauliche Rahmenplan schließt damit die Maßstabslücke zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat für diese Arbeiten eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Rates oder eines Ausschusses eingesetzt, die die Arbeit der Verwaltung unterstützt.

Mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung als Zukunftswerkstatt Rahmenplan Rhade am 24.11.2010 wurde mit den Bürgern zu den Themenfeldern Verkehr, Freiraum, Dorfkerngestaltung, Baulandentwicklung, Wirtschaft, Soziales und Bildung diskutiert. Mit dieser Veranstaltung wurde die Arbeit an der Rahmenplanung eingeleitet.

Obwohl die Arbeitskreissitzungen nicht öffentlich waren, fand Bürgerbeteiligung über die Präsenz im Internet, in Form einer Fragebogenaktion, der Beteiligung von sachkundigen Bürgern zu einzelnen Themen sowie einer weiteren öffentlichen Zwischenveranstaltung statt. Unterstützung erhielt der Arbeitskreis durch Bürgerversammlungen der SPD und der CDU, die Bürgerstammtische bzw. Bürgersprechstunden im Vorfeld zu den Sitzungen abhielten und die Anliegen der Bürger in den Arbeitskreis einbrachten.

Der Arbeitskreis traf sich im Zwei-Monats-Rhythmus um die Themen, die den Bürgern am Herzen liegen, zu intensivieren.

Als Ergebnis wurde ein Entwurf zur Rahmenplanung erarbeitet, der nun vorgestellt wurde.

Darum geht es:
Die Rahmenplanung benennt Maßnahmen, die zu einer Aufwertung des Ortsteils führen sollen. Defizite werden analysiert und aufgezeigt. Manche Maßnahmen sind sehr konkret, andere bedürfen weiterer Detailplanungen.

Die Durchführung der Maßnahmen bewegen sich im Spannungsfeld zwischen leeren öffentlichen Kassen und dem Wunsch der Bürger sofort Ergebnisse umgesetzt zu sehen.

Die Rahmenplanung ist bei allen städtebaulichen Entwicklungen in der Entscheidung zu berücksichtigen. Die Rahmenplanung ist zwar kein verbindliches Instrument, das Rechtscharakter besitzt. Gleichwohl sind die Vorgaben der Rahmenplanung, wenn sie vom Rat beschlossen werden in die Abwägung einzubringen.
Letztendlich ist eine Rahmenplanung die Grundvoraussetzung Fördermittel für städtebauliche Maßnahmen zu beantragen.

Den Entwurf um Rahmenplan, sowie die Erläuterungen dazu können Sie hier einsehen.

(Quelle: www.dorsten.de)