Dorsten. Im Gewerbegebiet Endelner Feld in Rhade werden vorerst weder Bowling-Kugeln rollen noch Glücksspiel-Automaten Geld ausspucken. Investor Hans-Ulrich Scharla wollte in einer 672 qm großen Halle 56 Spielgeräte aufstellen und außerdem 12 Bowlingbahnen in dem 1500 qm großen „Entertainment-Center“ errichten. Eine Bauvoranfrage hatte das Dorstener Bauordnungsamt negativ beschieden. Der Bochumer klagte gegen den Bescheid. Doch vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht zog er am Dienstag seine Klage zurück. Zu eindeutig waren die Erläuterungen des Gerichts, warum die Klage keinen Erfolg haben dürfte. Schon das Bauplanungsrecht lässt eine derartig große Gewerbeansiedlung nicht zu. Das 6,8 ha große Gewerbegebiet, so meinte der Vorsitzende Richter Dr. Peter Henke, vertrage kein „Entertainment-Center“ in dieser Größe. Neben einigen Handwerksbetrieben sind in dem Gewerbegebiet, das in unmittelbarer Nähe zur A 31 liegt, unter anderem ein Mc Donald’s Restaurant und eine Tankstelle angesiedelt. Beide arbeiten im 24-Stunden-Betrieb, so wie es auch der Investor mit seinem Bauvorhaben geplant hatte. Zwar hatte die Dorstener Bauverwaltung im Rahmen der Baunutzungsverordnung bei einigen Gewerbe-Ansiedlungen eine Ausnahme erteilt und sie genehmigt, doch sah das Gericht keine Chance, dass die Projekte des Klägers auch unter diese Ausnahmen fallen könnten. Wenn die Stadt Ausnahmen erteilt hatte, handelte es sich in der Regel um kleinere Einheiten. Hans-Ulrich Scharla meinte vor Gericht, dass der Spielhallen-Branche mit Vorurteilen begegnet werde. Es sei doch sinnvoll, Spielhallen gezielt aus den Zentren fernzuhalten und in den Außenbereichen anzusiedeln. Zumal sein geplantes Zentrum nicht mit dem Bus zu erreichen sei und er somit sein Zielpublikum erreiche. Doch unabhängig davon, dass das Planungsrecht gegen die Größe des Vorhabens spreche, so der Vorsitzende, sähe er auch bei einem positiven Bescheid durch die Stadt noch viele offene Fragen. So seien durch den Kläger nur ein Bruchteil an Stellplätzen dargestellt worden. Der Richter sah auch die Zunahme des Autolärms durch die Vergnügungsstätte als problematisch für den möglichen Betreiber. Sollte Hans-Ulrich Scharla noch einen zweiten Versuch in kleineren Dimensionen planen, müsste er ohnehin die Bowlingbahnen abhaken. Denn Sportstätten sind nach den städtischen Vorgaben ohnehin ausgeschlossen. So deutete der Bochumer auch an, ganz auf die Bowlingbahn-Anlage zu verzichten und die Spielhallengröße eventuell auf 400 qm zu begrenzen. Richtete der Kläger mit den dann abgespeckten Planungen erneut eine Bauvoranfrage an die Verwaltung, wären die Erfolgsaussichten nicht schlecht. Zumindest deutete der Vorsitzende an, dass das Bauvorhaben in diesem Fall nicht chancenlos sei. Doch Hans-Ulrich Scharla, der das Glücksgeschäft mit den rotierenden Rollen seit 30 Jahren betreibt, wird sich überlegen, ob er noch einmal ins Rennen geht. Denn im nächsten Jahr wird vermutlich der Glücksspiel-Staatsvertrag geändert. Dann würden Spielhallen in dieser Form und Größenordnung vermutlich kaum noch genehmigt werden.
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