Tor zum Münsterland, Brücke ins Ruhrgebiet

Update - Pläne zur Gasleitung "HeiDo" liegen aus

Die Open Grid Europe GmbH plant, ihr überregionales Erdgastransportsystem durch eine neue Anbindung mit der Erdgastransportleitung von Heiden im Kreis Borken nach Dorsten im Kreis Recklinghausen zu erweitern.

Startpunkt ist die „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung „ZEELINK“ bei Heiden und Endpunkt ist der OGE L-Gas Knotenpunkt bei Dorsten. Die Leitung wird eine Länge von ca. 18,5 km aufweisen. Des Weiteren ist der Neubau einer GDRMAnlage Heiden - Borken Teil des Vorhabens. Beides basiert auf den Ergebnissen der Netzausbauberechnung des Konsultationsdokumentes zum Netzentwicklungsplan Gas (NEP) 2018 - 2028 vom 12.02.2018.
Dabei trägt die geplante Leitung die Identifikationsnummer ID-Nr. 436-02 und die geplante GDRM-Anlage Heiden - Borken die Identifikationsnummer ID-Nr. 437-01. Der im NEP beschriebene Ausbau dient vorrangig zur Umsetzung der L-H-Gas Umstellung im Raum Dorsten, sowie der Versorgung verschiedener Ausbauvorhaben nach §38/39 Gasnetzzugangsverordnung im Raum Dorsten / Marl / Gelsenkirchen (Stadtteil Scholven) / Gladbeck.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Borken, Gemarkung Marbeck, der Stadt Datteln, Gemarkung Datteln, der Stadt Dorsten, Gemarkungen Dorsten, Lembeck, Rhade und Wulfen, der Stadt Sendenhorst, Gemarkung Sendenhorst und in der Gemeinde Heiden im Kreis Borken, Gemarkung Heiden beansprucht.

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte erstmalig in den StädtenBorken, Datteln, Dorstenund Sendenhorst sowie in derGemeindeHeiden im Zeitraum vom 20.01.2020 biszum 19.02.2020

Die Planunterlagen für die Gasversorgungsleitung Heiden–Dorsten „HeiDo“ (Leitungsnummer  102) GDRM Anlage Heiden-Borken Stationen Marbeck und Dorsten werden nunmehr durch die  Unterlagen zur Planfeststellung gemäß Deckblatt I geändert und ergänzt. Das Deckblatt I umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen und Ergänzungen:

  • Planänderung 01: Änderung der Querung Birkenallee / Söltener Landweg
  • Planänderung 02: Änderung von Einleitstellen in Dorsten
  • Planänderung 03: Änderung der Querung des Schutzgebietes Wienbach
  • Planänderung 04: Anpassung des wasserrechtlichen Antrags
  • Planänderung 05: Umlegung des Rohrlagerplatzes 1 (RLP 01)
  • Planänderung 06: Ergänzung der Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)

Das gesamte Ausmaß der Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen ist den Planunterlagen zum Deckblatt I zu entnehmen.

Das DeckblattI sowie die für den Plan erstellten Gutachten (u. a. UVP-Bericht, Land-schaftspflegerischer Begleitplan sowie dasFachgutachten Boden) stehen gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungs-verfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –Plan-SiG)in der Zeit

vom 03. Mai 2021 bis einschließlich 02. Juni 2021

auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/go/verfahren -> Planfeststellungsverfahren Energieversor-gung / Planfeststellung EnergieleitungenStichwort: Gasversorgungsleitung „HeiDo“

zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Darüber hinaus sind der Inhalt der Be-kanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 20 UVPG auch über das zentrale Internetportal unter www.uvp-verbund.de zugänglich.